Das Zivilrecht ist neben dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht eine der Säulen des deutschen Rechtssystems. Das Zivil­recht regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürger, privatrechtlichen Verbänden sowie Gesellschaften. Gegenstand des allgemeinen Zivilrechts sind typischerweise Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Auch Fragen des Schadenersatzes sowie der ungerechtfertigten Bereicherung fallen genauso unter das allgemeine Zivilrecht. Ebenso auch Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handwerksleistungen, Sorgfaltspflichtverletzungen und Verkehrs­sicherungspflichten, dem Nachbar­schaftsrechts, Schadenersatz- und Schmerzens­geldansprüche etc.

Wir beraten und vertreten Sie im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht, Leasingrecht, Mietrecht, bei unerlaubten Handlungen, Abwehr unberechtigter Forderungen oder beispielsweise bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

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