Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalrätenbzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen) Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Wir helfen Ihnen im Falle einer Kündigung oder Änderungskündigung, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Lohnforderungen, der Durchsetzung oder Abwehr von Abmahnungen, und Streitigkeiten über variable Vergütungen, wie Weihnachtsgeld, Boni oder Urlaubsgeld. Wir helfen zudem bei der Einhaltung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oder Kundenschutzklauseln, der Abwicklung von betrieblichen Altersversorgungen oder Altersteilzeitverträgen, der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, sowie bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot.

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