Das Familienrecht ist umfassend und beinhaltet sowohl Scheidungsverfahren, Verfahren auf Unterhalt, egal ob es sich hierbei um Kindesunterhalt, Unterhalt des getrenntlebenden Ehegatten oder in Ausnahmefällen auch um nachehelichen Unterhalt handelt, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich, Verfahren um die elterliche Sorge, das Aufenthaltbestimmungsrecht oder Umgang und noch vieles mehr.

Wir helfen Ihnen, im Falle einer Trennung oder bei anderen familiären Auseinandersetzungen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und erörtern mit Ihnen sowohl die Möglichkeiten der gütlichen als auch der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Auch bei Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und bei einstweiligen Anordnungen generell stehen wir Ihnen selbstverständlich zu Seite.

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