Die Vertretung in tierrechtlichen Verfahren beinhaltet die Vertretung sowohl in Haftungsangelegenheiten als auch in Angelegenheiten betreffend das Tierschutzgesetz, wobei auch Vertragsgestaltungen hierzu gehören.

Als passionierter Reiter und Pferdeeigentümer widmet sich Herr Rechtsanwalt Brandes besonders dem Pferderecht. Das Pferderecht ist ein Rechtsgebiet, welches im eigentlichen Sinne kein eigenes Rechtsgebiet beschreibt, sondern sich aus den verschiedenen Bereichen des Haftungsrecht, Vertragsrecht, Tierhüter- und Tierhalterhaftungsrecht, sowie vielen weiteren Bereichen des Zivil- und Vereinsrechts zusammensetzt.  

So vertreten wir Käufer oder Verkäufer bei Mängeln, Stallbesitzer oder Einstaller, Reitlehrer oder Pferdeeigentümer gegenüber Versicherungen. Auf der anderen Seite werden auch Tierärzte oder Hufschmiede regelmäßig von uns vertreten.

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