Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht normiert bestimmte Verhaltensweisen, welche verboten sind und als Rechtsfolge mit einer Strafe geahndet werden können. Mögliche Strafen sind Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder im Jugendrecht auch die Erbringung von Sozialstunden/-Leistungen, sowie im Recht der Ordnungswidrigkeiten auch Geldbußen und Fahrverbote oder Tierhaltungsverbote.

Sollte eine Straftat angezeigt werden und die Ermittlungsbehörden, mithin die Staatsanwaltschaft und die Polizei die Ermittlungen aufnehmen, sind die Möglichkeiten der Beendigung des Verfahrens vielfältig. Sollten Sie in die Ermittlungen der Behörden als Beschuldigter gelangen, begleiten wir Sie von der ersten Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei bis zur späteren Hauptverhandlung.

Um eine bestmögliche Verteidigung zu ermöglichen, ist die Akteneinsicht zu jedem Zeitpunkt des laufenden Verfahrens, sowie eine Ausarbeitung einer Taktik und Verteidigungsstrategie mit Ihnen gemeinsam selbstverständlich und unerlässlich

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